Mobilität

Vater und Sohn waschen Auto
9. Mai 2018

Autowaschen darf man nicht überall

Jede Menge Insektenüberreste auf der Windschutzscheibe, Blütenstaub und sonstiger Schmutz auf dem Lack – höchste Zeit, das Auto zu waschen. Inwieweit das auf dem heimischen Grundstück, dem Garagenvorplatz oder auf der Straße überhaupt erlaubt ist.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 2 Minuten

Wer auf einer öffentlichen Straße oder einem anderen öffentlichen Grundstück sein Auto wäscht, muss mit einem Bußgeld rechnen, da es sich hierbei um eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums handelt. Doch auch wer glaubt, dass es rechtens ist, den Wagen zu Hause zum Beispiel in der eigenen Hofeinfahrt zu waschen, kann sich irren. Was es diesbezüglich zu beachten gibt.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts YouGov Deutschland GmbH, die im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur vor einiger Zeit durchgeführt wurde, waschen gut ein Drittel der Befragten ihr Auto auf dem heimischen Grundstück, dem Garagenvorplatz oder dem eigenen Stellplatz.

Was viele nicht wissen: Dies ist keineswegs überall erlaubt. Unter Umständen drohen sogar hohe Strafen, selbst wenn das Fahrzeug ohne Reinigungsmittel geputzt wurde.

Informationen bei den Gemeinden und Städten

Ob das Waschen des Autos auf dem eigenen befestigten Grundstück erlaubt ist oder nicht, hängt letztendlich von der Stadt beziehungsweise der Gemeinde und der dort geltenden Stadt- und Gemeindeordnung ab. Die Kölner Stadtordnung verbietet beispielsweise nicht nur das Waschen, sondern sogar Abspritzen von Kraftfahrzeugen – auch mit ausschließlich klarem Wasser.

Ganz anders beispielsweise in Dortmund. Hier ist sogar das Autowaschen auf öffentlichen Straßen erlaubt, sofern einige Vorgaben beachtet werden. So dürfen hier beispielsweise weder ein Hochdruckreiniger noch giftige Reinigungs- und Waschmittel dafür verwendet werden.

Wer sichergehen möchte, ob und unter welchen Vorgaben in einer Gemeinde oder Stadt das Autowaschen auf dem Privatgrund erlaubt ist oder nicht, sollte in der geltenden Stadt- und Gemeindeordnung nachlesen oder sich direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erkundigen.

Das ist auf jeden Fall verboten

Auch wenn es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, wo das Autowaschen erlaubt ist, gibt es sehr wohl einige Regelungen, die klarstellen, an welchen Orten es auf alle Fälle verboten ist. So verweist das Umweltbundesamt darauf, dass Autowaschen auf unbefestigtem Grund, also zum Beispiel auf einer Wiese, einem gekiesten Platz oder Ähnlichem stets verboten ist. Denn hierbei ist von einer Gefährdung des Grundwassers auszugehen. Das Autowaschen wird hier nach Paragraf 103 WHG (Wasserhaushalts-Gesetz) mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Das bedeutet aber noch nicht, dass das Waschen auf befestigten, also beispielsweise gepflasterten oder geteerten Flächen, automatisch erlaubt ist. Wird beispielsweise das Auto auf öffentlichen Straßen und Plätzen gewaschen, handelt es sich hierbei in aller Regel um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums, ähnlich wie wenn ein Kran oder ein Bauzaun an so einem Ort aufgestellt würde. Eine entsprechende Genehmigung müsste daher erst einmal bei der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, sofern es wie in Dortmund nicht schon gestattet ist.

Grundsätzlich verboten ist die Fahrzeugwäsche in Wasserschutzgebieten – außer natürlich in Waschanlagen oder an Waschplätzen, die entsprechend technisch ausgestattet sind und beispielsweise über einen Ölabscheider und eine entsprechende Wasseraufbereitung verfügen. Ohne einen Ölabscheider darf generell auch keine Motorwäsche durchgeführt werden.

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