- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Die Schadensumme der Taschendiebstähle hat nach Angaben des Bundeskriminalamtes letztes Jahr mit rund 51,5 Millionen Euro einen neuen Höchststand erreicht. Besonders häufig wird in Großstädten, an Orten mit Gedränge, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Märkten, Messen oder anderen Veranstaltungen geklaut, also praktisch überall dort, wo viel los ist. Wer einige einfache Verhaltensregeln beachtet, kann – beispielsweise bei einem Besuch auf einem Weihnachtsmarkt – sein persönliches Risiko, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden, deutlich senken.
Die von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes veröffentlichten Zahlen zeigen die Entwicklung der letzten Jahre hinsichtlich der registrierten Taschendiebstähle. Denn obwohl die Anzahl auf hohem Niveau letztes Jahr etwas zurückgegangen ist, nämlich von 168.000 in 2015 auf fast 165.000 Taschendiebstähle in 2016, hat die Schadensumme mit 51,5 Millionen Euro letztes Jahr ein neues Rekordhoch erreicht. 2014 waren es noch 45,9 Millionen Euro und 2015 50,8 Millionen Euro.
Die Schadenanzahl und -höhe dürfte sogar noch deutlich höher liegen, da viele dieser Straftaten gar nicht angezeigt werden. Die Aufklärungsquote liegt bei gerade einmal 6,4 Prozent, wobei es sich bei den Taschendieben – so die Spezialisten der Polizei – oftmals um professionelle, international reisende Täter handelt. Fast 70 Prozent der Täter sind Erwachsene, 15 Prozent im Alter zwischen 18 und 21 Jahren und weitere 15 Prozent Kinder unter 18 Jahren. Viele Diebstähle werden in Teams von mehreren Tätern gleichzeitig begangen, wobei vor allem Frauen Opfer werden.
So wenig Wertgegenstände wie möglich mitführen
Was man nicht dabeihat, kann nicht geklaut werden. Diesem Prinzip folgend empfiehlt die Polizei, möglichst wenige Wertgegenstände und Geld beim Einkaufsbummel oder beim Besuch einer Veranstaltung mitzunehmen. Außerdem sollten Geld, Kredit- und Zahlungskarten sowie Handys möglichst getrennt und dicht am Körper verwahrt werden. Die verschlossenen Innentaschen sind hierfür gut geeignet, ebenso wie ein Brustbeutel, eine Gürteltasche oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
Hand- und Umhängetaschen sollten verschlossen auf der Körpervorderseite gehalten oder unter den Arm geklemmt werden. Das gilt auch für mitgeführte Rucksäcke, denn diese können besonders leicht, wenn sie auf dem Rücken getragen werden, mit einem scharfen Messer aufgeschlitzt werden.
Vorsicht Trickbetrüger
Die Diebe, die oftmals zu mehreren auftreten, haben zahlreiche Tricks auf Lager. Sie drängeln oder rempeln beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln jemanden an, sodass sie ohne Aufsehen ihren Opfern in die Tasche greifen können. Oder sie lenken den Betroffenen ab, indem sie nach dem Weg fragen, Geld gewechselt haben wollen oder das potenzielle Opfer mit Ketchup, Eis oder Flüssigkeit bekleckern, um dann unbemerkt und schnell in die Tasche zu greifen.
Auch in Lebensmittelmärkten und Kaufhäusern ist man nicht vor Trickdieben verschont. Vorsicht ist beispielsweise in der Umkleidekabine angebracht, vorallem wenn man diese verlässt, um sich im Spiegel zu betrachten. Häufig verbleiben für diesen kurzen Augenblick die Tasche und/oder die Geldbörse unbeaufsichtigt in der Kabine. Oder die Täter fragen nach einer bestimmten Ware. Während der Hilfsbereite danach sucht, leeren die Diebe die Tasche am Einkaufswagen.
Weitere Tipps von der Polizei
Zahlreiche weitere Tricks der Taschendiebe sind im Webauftritt der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes detailliert beschrieben. Hier stehen auch zwei thematisch passende Broschüren der Polizei, nämlich die Ratgeber „Langfinger machen niemals Urlaub“ und „Schlauer gegen Klauer!“ zum Herunterladen zur Verfügung. Vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen gibt es zudem die kostenlos downloadbare Broschüre „Taschendiebstahl Präventionstipps für Bürgerinnen und Bürger“.
Wenn man Opfer eines Taschendiebstahls wurde, ist die erste Anlaufstelle immer die Polizei, erreichbar unter der Notrufnummer 110. Sind Debit- oder Kreditkarten gestohlen wurden, sind diese unverzüglich über die Sperrnotrufnummer 116116 sperren zu lassen und das betreffende Finanzinstitut zu verständigen. Je nachdem welche weiteren Karten oder Ausweise gestohlen wurden, sind zum Beispiel bei entwendeten Handys der Mobilfunkanbieter sowie, wenn beispielsweise der Ausweis oder Führerschein geklaut wurde, die entsprechenden Ämter umgehend zu informieren.
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