Finanzen & Vorsorge

Paar holt sich Obst und Gemüse aus Kühlschrank
20. Februar 2026

Wie sich als Paar Versicherungsprämien sparen lassen

Wer mit seinem Partner zusammenzieht, sollte sich auch über den passenden Versicherungsschutz Gedanken machen. Denn zum einen sollte die Absicherung zur neuen Lebenssituation passen. Zum anderen gibt es in einigen Bereichen Einsparpotenziale, da bei manchen Policen eine Einzelperson wie auch ein Paar mit der gleichen Versicherungsprämie versichert sein kann, und zwar ohne dass sich am Versicherungsschutz etwas ändert.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 4 Minuten

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Bei einem Umzug ist es wichtig, die eigenen Versicherungen rechtzeitig zu informieren. Der Versicherer sollte stets die aktuelle Wohnadresse sowie die korrekten Kontaktdaten kennen, um zum Beispiel im Schadenfall eine schnelle und reibungslose Kommunikation per Post oder Telefon möglich ist. Ändert sich im Zuge des Umzugs auch die Bankverbindung, muss diese ebenfalls umgehend mitgeteilt werden. Denn dies stellt bei einer erteilten Lastschrift sicher, dass die Versicherungsprämien auch pünktlich abgebucht werden können, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden. Doch neben den formalen Gründen gibt es auch andere Kriterien, warum gerade Paare es den Versicherern melden sollten, wenn sie einen gemeinsamen Hausstand gegründet haben.

Privathaftpflichtversicherung für Paare

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung für Paare?

Eine Privathaftpflichtversicherung für Paare ist ein gemeinsamer privater Haftpflichtvertrag für zwei Personen, der Schäden abdeckt, die die versicherten Personen Dritten gegenüber versehentlich verursachen – etwa an fremdem Eigentum oder durch unbeabsichtigte Verletzungen. Im Vergleich zu zwei Einzelverträgen ist ein Paartarif in der Regel günstiger und bietet den gleichen umfassenden Versicherungsschutz.

Was kostet eine Privathaftpflicht für Paare?

Die Privathaftpflicht der Alte Leipziger für Paare gibt es im Tarif Comfort für 5,59 Euro pro Monat, d.h. für weniger als 2,80 Euro pro Person im Monat:

• Alter der Personen: 25
• Comfort-Tarif mit Partner / Partnerin
• 50 Mio. Euro Versicherungssumme
• Kein Selbstbehalt
• Bei monatlicher Zahlung
• #papierlos Tarif

Zum Vergleich: Für einen 25-jährigen Single gibt es die Privathaftpflicht der Alte Leipziger im Tarif Comfort ab 4,64 Euro.

Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht für Paare ab?

Die Privathaftpflicht für Paare schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn Sie oder Ihre mitversicherte Partnerin bzw. Ihr Partner anderen unbeabsichtigt Schaden zufügen. Versichert sind bei der Alte Leipziger unter anderem auch:

  • Sachschäden an Eigentum Dritter, auch im Rahmen von Gefälligkeitshandlungen:
    Zum Beispiel hilft ein Freund beim Bilderaufhängen, trifft dabei versehentlich eine Stromleitung und verursacht einen Stromausfall beim Nachbarn – inklusive verdorbener Lebensmittel im Kühlschrank. Solche Schäden sind auch dann abgesichert, wenn rechtlich eigentlich keine Haftung besteht (im Comfort-Tarif bis 10.000 €).

  • Selbstbeteiligungen bei Car-Sharing und E-Scootern:
    Entsteht ein Schaden mit einem Car-Sharing-Fahrzeug oder einem gemieteten E-Scooter, übernimmt die Haftpflichtversicherung die vereinbarte Selbstbeteiligung bis zu 1.000 €.

  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen:
    Kosten für Schäden an fremden, gemieteten oder geliehenen Gegenständen sind bis zu 100.000 € abgesichert.

Checkliste: Haftpflichtversicherung beim Zusammenziehen

Wenn zwei Personen mit jeweils eigener Haftpflichtversicherung zusammenziehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die bestehenden Verträge.

  • Bestehende Haftpflichtverträge prüfen
    Hatten beide bisher einen Single-Tarif, vergleichen Sie Leistungen, Bedingungen und Versicherungssummen und entscheiden Sie, welcher Vertrag das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

  • Sonderkündigungsrecht nutzen
    Beim Zusammenziehen besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für den jüngeren Vertrag. Dieser kann meist fristlos gekündigt werden.

  • Partner /Partnerin im bestehenden Vertrag mitversichern
    Der ältere Vertrag kann angepasst werden, indem der oder die Partner/-in aufgenommen wird und der Vertrag in einen Partnertarif umgewandelt wird.

  • Leistungen und Versicherungssumme überprüfen
    Gerade ältere Tarife bieten oft nicht mehr zeitgemäße Konditionen. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro je geschädigter Person.

  • Gegenseitige Personenschäden absichern
    Stellen Sie sicher, dass Personenschäden zwischen den versicherten Partner/-innen im Tarif mitversichert sind.

  • Haustiere einplanen
    Kleintiere wie Katzen oder Vögel sind in der Privathaftpflicht mitversichert. Für Hunde und Pferde ist eine separate Tierhalterhaftpflicht erforderlich.

Paar am Laptop

Privathaftpflicht der Alte Leipziger

Die Privathaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn Sie anderen unbeabsichtigt Schaden zufügen.

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Hausratversicherung für Paare

Passender Schutz für den gemeinsamen Hausrat

Haben beide Partner jeweils eine Hausratversicherung, könnten diese zwar bei den jeweiligen Versicherern für die neue Wohnung fortgeführt werden. Für den gemeinsamen Haushalt bietet sich jedoch an, dass die Police mit dem besseren Versicherungsschutz bestehen bleibt und die andere aufgrund des Umzugs gekündigt wird. Die verbleibende Hausratversicherung ist dann an die geänderte Wohnsituation anzupassen.

Hausrat richtig anpassen nach dem Zusammenzug

Beim Zusammenziehen reicht es nicht, die Hausratversicherung einfach auf die neue Adresse umzustellen. Oft wachsen Wohnfläche und Hausrat – und damit auch der Absicherungsbedarf. Wird die Versicherungssumme nicht angepasst, droht eine Unterversicherung mit der Folge, dass die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der Kosten übernimmt. Worauf es bei der richtigen Anpassung ankommt und warum der Wiederbeschaffungswert entscheidend ist, erfahren Sie im Blogartikel.

Paar im Bad mit guter Laune

Hausrat-versicherung der Alte Leipziger

Eine Hausratversicherung unterstützt Sie finanziell, wenn Ihr Hausrat beschädigt wurde.

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Bezugsrecht in der Lebensversicherung überdenken

Bei bestehenden Lebensversicherungen ist gegebenenfalls zu überdenken, wer im Erlebens- oder Todesfall das Geld ausgezahlt bekommen soll. Sollte dies beispielsweise der Lebenspartner sein, muss im Vertrag eventuell das Bezugsrecht für die Todesfallleistung schriftlich hinterlegt werden. Ist kein namentliches Bezugsrecht vermerkt, wird die Leistung im Regelfall an die gesetzlichen Erben ausbezahlt. Mehr Infos zu unserer Risikolebensversicherung finden Sie hier.

Wer keine unnötigen Prämien bezahlen und dennoch entsprechend der geänderten Lebenssituation umfassend abgesichert sein möchte, sollte sich am besten noch vor einem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.

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