- Text : Marketing der ALH Gruppe
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Ab Januar 2022 müssen alle Skifahrenden, die einen Skipass kaufen, über eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt, verfügen.
Wichtig: Bestätigung der Privat-Haftpflicht
Skifahrende müssen eine schriftliche Bestätigung der Privat-Haftpflichtversicherung separat oder im Rahmen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht mitführen. Die mitversicherten Personen (z. B. Ehe-/Partner oder Kinder) müssen darin namentlich genannt sein.
Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von bis zu 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen. Alternativ besteht vor Ort die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Skipass auch eine Tages-Police gegen Gebühr abzuschließen.
Sie haben eine Privat-Haftpflichtversicherung bei der Alte Leipziger Versicherung und benötigen eine schriftliche Bestätigung?
Ihr Vermittler kann Ihnen bei Bedarf kurzfristig eine entsprechende Bescheinigung ausstellen oder Sie melden sich bei unserem Kundenservice. Dieser steht Ihnen telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr zur Verfügung.
Weitere Sicherheitsbedingungen ab dem 1. Januar 2022
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Auf der Piste gilt die 0,5-Promille-Regel
Mit der neuen Regelung soll mehr Gewicht auf die Eigenverantwortung der Skifahrer gelegt werden. Angetrunkenen Skifahrenden drohen ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro. -
Helmpflicht für Minderjährige ausgeweitet
Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes (CE-zertifiziert) gilt für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre.
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